Liefer- und Zahlungsbedingungen ElbeFruit GmbH nachfolgend ElbeFruit genannt

 

1. Geltungsbereich

Sämtliche Aufträge werden ausschließlich zu den nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ausgeführt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen, sie gelten auch nicht, wenn ElbeFruit widerspruchslos liefert.

Bei zusätzlichen mündlichen Vereinbarungen, Zusicherungen und sonstigen Nebenabreden bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch ElbeFruit.

2.) Lieferung und Leistung

Die Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt, dass ElbeFruit vom jeweiligen Lieferanten selbst rechtzeitig und vertragsgemäß beliefert wird, ebenso vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, Streik, von ElbeFruit nicht zu vertretende Eingriffe nationaler und internationaler Behörden und Terrorismus. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend. Eine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Käufer wegen Verlängerung der Lieferfrist besteht nicht.

Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung im Sinne des § 321 BGB ein, was insbesondere im Falle der Stellung eines Insolvenzantrages oder der Zahlungseinstellung ElbeFruit gegenüber der Fall ist, ist ElbeFruit berechtigt, sofort vom Kaufvertrag zurückzutreten.

ElbeFruit ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Gewichtsverluste während des Transportes gehen zu Lasten des Käufers. 

2.a) Erläuterungen

  • Handelsklassen: Klasse Extra / 1. Klasse / 2. Klasse, Kennzeichnung auf der Verpackung. (Sofern nicht anders vermerkt, handelt es sich um Klasse Extra)
  • Behandlung: Kennzeichnung auf der Verpackung, sonst Vermerk in der Rechnungszeile:
    • 1 = nach der Ernte unbehandelt
    • 2 = gewachst
    • 3 = konserviert mit Orthophenylphenol
    • 4 = konserviert mit Thiabendazol

3.) Preise

Grundsätzlich gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

 

4.) Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt Eigentum der ElbeFruit bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung sowie bis zur Zahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebengeschäfte.

Ware, an der ElbeFruit (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als “Vorbehaltsware“ bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen und zu verarbeiten, solange er nicht im Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund, bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an ElbeFruit ab. ElbeFruit ermächtigt den Käufer widerruflich, die an ElbeFruit abgetretenen Forderungen für dessen Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

5.) Aussonderung, Ersatzaussonderung

Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, wird der Käufer auf das Eigentum von ElbeFruit hinweisen. ElbeFruit behält sich ausdrücklich das Recht auf Aussonderung bzw. Ersatzaussonderung gemäß §§ 47 und 48 Insolvenzordnung vor.

6.) Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen der ElbeFruit ohne Abzug sofort zahlbar. Der Käufer ist nicht berechtigt gegenüber Rechnungsforderungen der ElbeFruit mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

Bei Überschreiten der Fälligkeiten behält sich ElbeFruit vor, Verzugszinsen in Höhe von 8% über den jeweiligen Basiszinssatz der EZB ( Europäischen Zentralbank ) zu berechnen. Bei Zahlung durch Scheck gilt erst dessen Einlösung als Erfüllung.

7.) Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Sitz der ElbeFruit

Für sämtliche gegenwärtige oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.

8.) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder durch geänderte Gesetzgebung oder Rechtsprechung unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen sollen einvernehmlich durch eine angemessene Regelung ersetzt werden, so dass der beabsichtigte Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird.

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